Verhinderungspflege

Temporäre Vertretung bei der Pflege z. B. während Ihres Urlaubs

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege oder Urlaubsvertretung genannt, ist eine angebotene Leistung der Pflegeversicherung im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie soll pflegende Angehörige entlasten, wenn diese selbst eine Pause benötigen oder aus anderen Gründen ausfallen. In einem solchen Fall wird die Pflege ersatzweise durch eine andere Person übernommen, wofür die Pflegeversicherung aufkommt.
Der Gesetzgeber stellt die häusliche Pflege über die stationäre Unterbringung, daher besteht ab Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege. Mithilfe dieser Ersatzpflege kann ein kurzzeitiger Umzug in ein Pflegeheim verhindert werden und die zu pflegende Person kann in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?

Damit Sie ein Anrecht auf das Verhinderungs-Pflegegeld haben, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein

Gut zu wissen