Pflegeberatung

Beratung für die private Pflege im häuslichen Umfeld

Unterstützung bei der häuslichen Pflege

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt/versorgt werden möchte, dann kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Damit die  pflegebedürftige Person aber auch die Angehörigen Unterstützung und Hilfe erhalten, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst erfolgen.

Diese Beratungseinsätze sind sinnvoll, um der pflegebedürftigen Person sowie den Angehörigen aufzuzeigen, worauf zu achten ist. Ob es um das Thema Pflegehilfsmittel geht oder allgemein die
Inanspruchnahme von Leistungen bei welchem Pflegegrad auch immer oder das Thema „barrierefreies Wohnen“ oder Wohnraumanpassung thematisiert wird.

Auch bei der Erstbeantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Für sie entstehen keinerlei Kosten, diese werden von den Kassen oder anderen Kostenträgern (Beihilfefestsetzungsstellen) komplett getragen.

Intervalle der Beratungseinsätze

Pflegegrade 2+3
alle 6 Monate

Pflegegrade 4+5
alle 3 Monate

Pflegegrad 1
kein Beratungseinsatz vorgesehen