Pflegehilfsmittel

Anschaffungen von ärztlich verordneten Mitteln rund um die Pflege

Wie bekommt man Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel helfen dabei, den Alltag von Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege zu erleichtern. Sie lindern entweder Beschwerden oder ermöglichen ein Stückchen mehr Selbstständigkeit. Hier läuft die Kostenerstattung über die Pflegekassen. Dafür benötigen Pflegebedürftige kein Rezept. Stattdessen ist ein anerkannter Pflegegrad (früher: Pflegestufe) notwendig. Außerdem müssen Sie dafür einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. In dem Fall gibt es eine feste monatliche Pauschale von 40 Euro.

Hilfsmittel

Das sind ärztlich verordnete Mittel, für die Sie ein Rezept erhalten. Sie gleichen eine Behinderung aus oder unterstützen den Behandlungserfolg und dienen nicht zwangsläufig nur der Pflege. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle, Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Doppelfunktionale Hilfsmittel

Diese sind ebenfalls nicht im Pflegehilfsmittelkatalog verzeichnet. Sie dienen sowohl dem Ausgleich einer Behinderung als auch der Erleichterung der häuslichen Pflege. Toiletten- oder Badehilfen sind hierfür ein gutes Beispiel. Da sich Pflegekasse und Krankenversicherung dafür die Kosten teilen, benötigen Sie sowohl ein Rezept als auch einen anerkannten Pflegegrad.