Verhinderungspflege
Temporäre Vertretung bei der Pflege z. B. während Ihres Urlaubs
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege oder Urlaubsvertretung genannt, ist eine angebotene Leistung der Pflegeversicherung im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie soll pflegende Angehörige entlasten, wenn diese selbst eine Pause benötigen oder aus anderen Gründen ausfallen. In einem solchen Fall wird die Pflege ersatzweise durch eine andere Person übernommen, wofür die Pflegeversicherung aufkommt.
Der Gesetzgeber stellt die häusliche Pflege über die stationäre Unterbringung, daher besteht ab Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege. Mithilfe dieser Ersatzpflege kann ein kurzzeitiger Umzug in ein Pflegeheim verhindert werden und die zu pflegende Person kann in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.
Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
Damit Sie ein Anrecht auf das Verhinderungs-Pflegegeld haben, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Zum Zeitpunkt der Ersatzpflege muss bei der zu pflegenden Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Die vorherige Betreuung muss durch eine private Pflegeperson mindestens sechs Monate zuvor im eigenen Zuhause stattgefunden haben. Hat ausschließlich ein professioneller Pflegedienst die Betreuung übernommen, verfällt der Anspruch.
- Die private Pflegeperson erhält das Pflegegeld über die Pflegeversicherung des Betroffenen.
Gut zu wissen
- Es ist nicht nötig, dass sich ein und dieselbe Person im vergangenen halben Jahr um den Pflegebedürftigen gekümmert hat. Entscheidend ist, dass die Pflege von einer privaten Person übernommen wurde.
- Wenn ein professioneller Pflegedienst teilweise bei der Pflege unterstützt, haben Sie dennoch einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Wichtig ist nur, dass eine private Person an der Betreuung beteiligt war.
- Die entsprechende Höhe des Pflegegrades (Pflegegrad 2 oder höher) muss erst bei der Inanspruchnahme der eigentlichen Verhinderungspflege vorliegen. Es spielt keine Rolle, ob in den vorausgegangenen sechs Monaten nur Pflegegrad 1 vorlag.